GUT ZU WISSEN: Erhöhungen der Pflegeleistungen zum 01.01. 2024

Seit Juli 2023 wird eine Reihe von Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegeunterstützungs- und Entlastunggesetz) umgesetzt. Wir haben bereits letztes Jahr über kommende Veränderungen informiert. Lesen Sie hier nochmal unsere Artikel aus Mai und Juli 2023.

 

Erhöhung der Pflegeleistungen:

Zum 01.01.2024 wurde das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen um 5% erhöht .

Für das Pflegegeld bedeutet das:

Pflegegrad Pflegegeld bis 31.12.23 Pflegegeld seit 01.01.24
2 316 € 332 €
3 545 € 573 €
4 728 € 765 €
5 901 € 947 €

 

Für die Pflegesachleistungen bedeutet das:

Pflegegrad Pflegesachleistungen bis 31.12.23 Pflegesachleistungen seit 01.01.24
2 724 € 761 €
3 1.363 € 1.432 €
4 1.693 € 1.778 €
5 2.095 € 2.200 €

 

Anspruch auf Verhinderungspflege für Kinder und junge Erwachsene:

Menschen mit dem Pflegegrad 4 und 5 haben seit dem 1. Januar 2024 bis zum 25. Geburtstag einen Anspruch auf 8 Wochen Verhinderungspflege. Der bisherige Anspruch auf Verhinderungspflege wurde somit um 2 Wochen verlängert.

Außerdem muss keine Vorpflegezeit vorangegangen sein, um diesen Anspruch geltend zu machen.

Weitere Infos unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/die-pflegereform-2023-das-aendert-sich-63628