Das Eingangsverfahren in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine Möglichkeit für die/den Teilnehmer/in sich einen ersten Einblick in die Werkstatt zu verschaffen.
Die/der Teilnehmer/in soll für sich herausfinden, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für sie/ihn ist und die Werkstatt soll überlegen, welches Förderangebot sie dem/der Teilnehmer/in machen kann.
Im Gesetzestext (§ 40 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX). wird dies so formuliert: „Leistungen im Eingangsverfahren…erhalten behinderte Menschen….zur Feststellung, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist, sowie welche Bereiche der Werkstatt und welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den behinderten Menschen in Betracht kommen und um einen Eingliederungsplan zu erstellen
Den Eingliederungsplan erstellen wird die/der zuständige Gruppenleiter/in und die/der Teilnehmer/in gemeinsam. Im Gespräch werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten des behinderten Menschen aufgenommen und aufgeschrieben. Danach spricht man über die Ziele der/des Teilnehmers/in und der/des Gruppenleiters/in und wie diese erreicht werden können.
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate. Finanziert wird das Eingangsverfahren durch den zuständigen Rehabilitationsträger. In der Regel ist das die Bundesagentur für Arbeit, der Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen (Deutsche Rentenversicherung) oder in seltenen Fällen eine Berufsgenossenschaft.
Im Eingangsverfahren der Beruflichen Bildung werden auch viele Unterweisungen gemacht, die für den Arbeitsalltag notwendig sind. Der/die Teilnehmer/in hat die Gelegenheit, sich verschiedene Bereiche anzusehen um sich dann für einen Bereich zu entscheiden, wo er/sie seine/ihre Qualifizierung beginnen möchte.
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