Der Werkstattrat ist die gewählte Vertretung der Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten in den jeweiligen Werkstätten. Er besteht in der Regel aus 3 Personen. Für die Belange, die übergreifend für alle Werkstätten des Verbundes gelten, ist der Gesamtwerkstattrat (GWR) zuständig. Dieser besteht aus je einem Werkstattrat Mitglied der einzelnen Werkstätten.
Werkstattrat und Gesamtwerkstattrat arbeiten nach den Vorgaben der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV).