Der Werkstattrat ist die gewählte Vertretung der Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten in den jeweiligen Werkstätten. Er besteht in der Regel aus 3 Personen. Für die Belange, die übergreifend für alle Werkstätten des Verbundes gelten, ist der Gesamtwerkstattrat (GWR) zuständig. Dieser besteht aus je einem Werkstattrat Mitglied der einzelnen Werkstätten.

Werkstattrat und Gesamtwerkstattrat arbeiten nach den Vorgaben der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV).

Der Werkstattrat
  • führt wöchentliche Rundgänge oder Sprechstunden für Kollegen durch.
  • achtet, ob interne Absprachen zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden.
  • wirkt bei der Planung sämtlicher sozialer Aktivitäten mit.
  • holt sich die Meinungen seiner Kollegen ein, um Entscheidungen zu treffen.
  • trifft sich mindestens einmal im Monat mit dem Leitungsteam der Werkstatt.
Der Gesamtwerkstattrat
  • regelt übergreifende mitbestimmungspflichtige Dinge, wie z.B. Schließtage.
  • trifft sich mindestens zweimal im Monat.
  • hat monatliche Sitzungen mit der Geschäftsbereichsleitung.
  • hat zweimal im Jahr einen Austausch mit dem Vorstand.
  • nimmt mit Teilen der Mitglieder am Leitungskreis der Werkstätten teil.
  • ist aktiv in Teilen an allen Arbeitskreisen und Projektgruppen tätig.
  • nimmt an Eröffnungen, Spatenstichen und dergleichen teil.
  • unterstützt die Werkstatträte in den einzelnen Werkstätten.
Ihre Ansprechpartnerin: <br/><strong>Melanie Schmitt</strong>

Ihre Ansprechpartnerin:
Melanie Schmitt

Vorsitzende des GWR
gesamtwerkstattrat@diakoniewerkstatt.de

HäusschenDiakoniewerkstätten Rhein-Neckar

Gesamtwerkstattrat
Etzwiesenstr. 2-4
69469 Weinheim

Tel. 06201/806502
Tel. 06201/990437