Mit Beginn einer Ausbildungsmaßnahme zum Beispiel zum/r Fachpraktiker/in Hauswirtschaft eröffnet sich für viele junge Menschen mit Lernschwierigkeiten ein neues Lernfeld. Sie übernehmen praktische Aufgaben – diese Arbeiten sind zielgerichtet und machen Sinn.
Denn Lernen geschieht nicht um des Lernens willen, sondern dient dazu, ein konkretes Ziel zu erreichen: Tätigkeiten im Bereich der Versorgung alter oder behinderter Menschen, bieten den Auszubildenden die Möglichkeit Erfolgserlebnisse zu haben und hierdurch in ihren Kompetenzen zu wachsen.
Ziel der Ausbildung ist es, Menschen mit Schwierigkeiten beim Lernen, zu leistungsfähigen und motivierten Mitarbeitenden zu machen. In der Regel finden Fachpraktiker mit Abschluss im Bereich Hauswirtschaft oder Küche einen Platz auf dem ersten Arbeitsmarkt.
1983 wurde die dreijährige Ausbildung zur Hauswirtschaftshelferin bzw. zum Hauswirtschaftshelfer (heute: Fachpraktiker/in Hauswirtschaft) aufgrund einer gemeinsamen Initiative von Förderband (BDKJ), Berufsschulen, Agentur für Arbeit, Regierungspräsidium, IHK und Mannheimer Betrieben ins Leben gerufen. Es handelt sich um eine nach § 66 Berufsbildungsgesetz/ §42 HwO besonders geregelte Ausbildung (Reha-Ausbildung), deren überbetrieblicher Träger der Förderband e.V. ist.
Ausbilungsmaßnahme Reha
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