Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.
Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen.
Die SBV ist nicht ein Teil der MAV, wie dies oft angenommen wird. Vielmehr ist die SBV eine eigene Institution, welche ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat. Sie arbeitet jedoch mit der MAV eng zusammen.
Die SBV hat darüber zu wachen, dass die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Sie hat Maßnahmen die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen.
Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Die SBV kann hierbei auf die berufsbegleitenden und psychosozialen Dienste der Integrationsämter zurückgreifen. Diese Hilfe ist für die Betroffenen kostenlos und wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und soll helfen, behinderungsbedingte Probleme am Arbeitsplatz zu verhindern oder auszuräumen.
Die SBV hat ebenso die Aufgabe, Anregungen oder Beschwerden schwerbehinderter Menschen entgegen zu nehmen, prüft deren Berechtigung und wirkt durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hin.
Schwerbehindertenvertretung / Mitarbeitervertretung
sbv.hartmann@gemeindediakonie-mannheim.de