Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (SBV ) definieren sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 95

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern, ihre Interessen im Betrieb zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen.

Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen.
Die SBV ist nicht ein Teil der MAV, wie dies oft angenommen wird. Vielmehr ist die SBV eine eigene Institution, welche ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat. Sie arbeitet jedoch mit der MAV eng zusammen.

Die SBV hat darüber zu wachen, dass die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Sie hat Maßnahmen die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen.

Es handelt sich hierbei vor allem um Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung. Die SBV kann hierbei auf die berufsbegleitenden und psychosozialen Dienste der Integrationsämter zurückgreifen. Diese Hilfe ist für die Betroffenen kostenlos und wird aus der Ausgleichsabgabe finanziert und soll helfen, behinderungsbedingte Probleme am Arbeitsplatz zu verhindern oder auszuräumen.

Die SBV hat ebenso die Aufgabe, Anregungen oder Beschwerden schwerbehinderter Menschen entgegen zu nehmen, prüft deren Berechtigung und wirkt durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hin.

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Die SBV berät, hilft und unterstützt Sie unter anderem bei:

den verschiedenen Antragsverfahren wie z.B.:


  • Feststellung des Grades der Behinderung Verschlimmerungen bzw.
  • Hinzutreten neuer Behinderungen
  • Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit


Widerspruchsverfahren bei ablehnenden Bescheiden

  • Konflikten am Arbeitsplatz
  • Gespräche mit dem Vorgesetzten
  • Gespräche zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Personalgespräche
  • Begehung der Arbeitsplätze in Bezug auf eine behindertengerechte Ausstattung


Dies sind nur Auszüge aus dem Tätigkeitsfeld der SBV

Die SBV nimmt auch Kontroll- und Überwachungsrechte wahr:

Die Schwerbehindertenvertretung hat Kontroll- und Überwachungsrechte. Der Begriff „überwachen" beinhaltet das Sammeln von Informationen und deren Auswertung. Er schließt auch die Befugnis ein, festgestellte „Verstöße“ des Arbeitgebers zu beanstanden und den schwerbehinderten Menschen sowie andere betriebliche Arbeitnehmervertretungen darüber zu informieren.
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Gegenstand der Überwachung gem. SGB IX sind:

  • die Einhaltung der Pflichtquote,
  • die Beschäftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen,
  • die Eignung eines freien Arbeitsplatzes für die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen
  • die Beachtung des Diskriminierungsverbots,
  • die Möglichkeit zur vollen Verwertung und Weiterentwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten der schwerbehinderten Menschen bei der Beschäftigung,
  • die Förderung der beruflichen Entwicklung
  • die behinderungsgerechte Einrichtung der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten
  • die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen,
  • die Beachtung der diskriminierungsfreien Entgeltzahlung,
  • die Freistellung von Mehrarbeit,
  • Gewährung des Zusatzurlaubs etc.
Die SBV arbeitet ehrenamtlich!
Ihr Ansprechpartner: <br/><strong>Gunter Hartmann</strong>

Ihr Ansprechpartner:
Gunter Hartmann

Schwerbehindertenvertretung / Mitarbeitervertretung
sbv.hartmann@gemeindediakonie-mannheim.de

HäusschenGemeindediakonie Mannheim e.V.

MAV/SBV
Bohnenbergerstraße 4
68219 Mannheim

Tel. 0621-87529089
Mobil 0160-1706636
Fax 0621-8458880