Der Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) dauert maximal zwei Jahre. Nach dem ersten Jahr Berufsbildungsbereich (Grundkurs) erfolgt ein Bericht, der vom Teilnehmer und seinem Gruppenleiter besprochen wird und die weiteren Ziele enthält. Dieser Bericht wird den Vertretern des Fachausschusses vorgelegt und mit diesen besprochen.
Der Fachausschuss ist das Beratungsgremium von Werkstatt, Arbeitsagentur und Sozialhilfe. Kann die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers weiter gefördert werden, soll der zuständige Rehabilitationsträger das zweite Jahr im Berufsbildungsbereich (Aufbaukurs) bewilligen.
Der Berufsbildungsbereich gliedert sich in einen Grund- und einen Aufbaukurs von jeweils 12-monatiger Dauer, in denen verschiedene Fertigkeiten im Rahmen von Fachpraxis und Fachtheorie vermittelt werden. Um eine gelungene berufliche Förderung zu erreichen wird aber auch das Selbstwertgefühl des Teilnehmers gestärkt. Sozialverhalten und Arbeitsverhalten werden nach einem individuellen Plan in Teilschritten gefördert. Dabei ist eine realistische Selbsteinschätzung der individuellen Fähigkeiten und Lernbedarfe anzustreben.