Ab dem 01. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Sozialhilfe (SGB XII) wieder deutlich erhöht und auch weitere Werte neu festgesetzt. Wir informieren hier über die wichtigsten Beträge im neuen Jahr für Empfänger*innen von Sozialhilfe.
ab 01.01.2024 | |
Regelbedarfsstufe 1: Alleinstehende Person (in eigener Wohnung oder Wohngemeinschaft) und Alleinerziehende | 563 € |
Regelbedarfsstufe 2: Partner eine Ehe oder Lebensgemeinschaft/ Menschen in besonderen Wohnformen | 506 € |
Regelbedarfsstufe 3: Volljährige in einer stationären Einrichtung und nicht erwerbstätige Erwachsene im Haushalt der Eltern | 451 € |
Regelbedarfsstufe 4: Kinder von 14 – 17 Jahren | 471 € |
Regelbedarfsstufe 5: Kinder von 6 – 13 Jahren | 390 € |
Regelbedarfsstufe 6: Kinder von 0 – 5 Jahren | 357 € |
Der Betrag für das Mittagessen in der WbfM/ FuB/ TFS wird ebenfalls erhöht. Für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Mehrbedarf) erhält man 4,13 € (+ 0,33 €) pro Arbeitstag ab 01.01.2024.
Auch die Beträge für die Ausstattung des persönlichen Schulbedarfs ändern sich im neuen Jahr:
2023/2024 | 2024/2024 | |
1. Schulhalbjahr | 116 € | 130 € |
2. Schulhalbjahr | 58 € | 65 € |
Es werden außerdem noch Erhöhungen der Einkommensgrenzen in der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe kommen. Hierüber informieren wir in einem neuen Artikel, sobald die entsprechenden Vorschriften veröffentlicht wurden.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/regelsaetze-erhoehung-2222924
Sie benötigen noch mehr Infos? Sie erreichen uns unter beratung@gemeindediakonie-mannheim.de oder 0621 – 8600 1719.