𝗚𝗨𝗧 𝗭𝗨 𝗪𝗜𝗦𝗦𝗘𝗡: Einführung des Bürgergeldes und dessen Auswirkungen auf die Sozialhilfe

Seit dem 01.01.2023 ist das Bürgergeld-Gesetz eingeführt. Das bedeutet, dass Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II (SGB II) seit 01.01.2023 das sogenannte „Bürgergeld“ statt Arbeitslosengeld II erhalten und neue Regelungen in Kraft getreten sind. So wurden ab 01.01.2023 die Regel- und Schulbedarfe sowie die Vermögensschonfreibeträge neu festgelegt. Empfänger*innen von Sozialhilfe (SGB XII) wie z.B. bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten kein Bürgergeld, sondern weiterhin Sozialhilfe. Diese ist aber auch von den Änderungen durch das Bürgergeld betroffen.

Die neuen Regelsätze (Monatswerte):

Regelbedarfsstufe 1 502 €   (+53 €) Alleinstehende Person
Regelbedarfsstufe 2  451 €   (+47 €) Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft / Menschen in besonderen Wohnformen
Regelbedarfsstufe 3 402 €   (+45 €) Volljährige in einer stationären Einrichtung und nichterwerbstätige Erwachsene im Haushalt der Eltern
Regelbedarfsstufe 4 420 €   (+47 €) Kinder im Alter von 14 bis einschl. 17 Jahren
Regelbedarfsstufe 5   348 €   (+39 €) Kinder im Alter von 6 bis einschl. 13 Jahren
Regelbedarfsstufe 6  318 €   (+35 €) Kinder im Alter bis einschl. 5 Jahren

Die Mehrbedarfe wurden ebenfalls erhöht. Für den Mehrbedarf „G“ erhalten Empfänger*innen seit 01.01.2023 pro Monat 76,67 € (+7,99 €) und für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in einer WbfM 3,80 € (+0,23 €) pro Arbeitstag.

Auch die Beträge für die Ausstattung des persönlichen Schulbedarfs erhöhen sich ab dem 01.01.2023: Im ersten Schulhalbjahr steigt der Betrag von 104 € auf 134 €. Für das zweite Schulhalbjahr erhöht sich der Betrag von 52 € auf 58 €.

Außerdem wurden die Vermögensschonfreibeträge für Empfänger*innen im Zuge des Bürgergeld-Gesetzes auf 10.000 € (bisher 5.000 €) angehoben.

Weitere Informationen zum neuen Bürgergeld-Gesetz finden Sie unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html

Sowie eine Tabellenübersicht zu den neuen Regelbedarfen seit 01.01.2023 unter: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/leistungen-und-bedarfe-im-buergergeld.html

 

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