Update: Ergänzung der Corona-Verordnung durch die Landesregierung Baden-Württemberg

Der Vorstand der Gemeindediakonie Mannheim informiert, dass es Stand heute, 16. März 2020, 14:30 Uhr, keine Anzeichen gibt, dass eine Schließung von Einrichtungen der Tagesstruktur (Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Förder- und Betreuungsbereich, Tagesförderzentren) von Seiten der Behörden vorgesehen ist.

Damit sind diese Einrichtungen am morgigen Dienstag, 17.03.2020, in Betrieb.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die  Corona-Verordnung – CoronaVO , Stand heute, ergänzt. Damit wird in §6, Abs.1 der VO für die teilstationären Einrichtungen der Gemeindediakonie Mannheim (Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Förder- und Betreuungsbereich, Tagesförderzentren) ein grundsätzliches Besuchsverbot ausgesprochen. Dies gilt für alle Kategorien von Besuchen und Besuchern. Die Gemeindediakonie Mannheim legt fest, dass auch Personenbewegungen innerhalb unserer eigenen Einrichtungen, soweit nicht dienstlich erforderlich, erfasst sind. Die dienstliche Erfordernis ist eng auszulegen.

In §6, Abs.2 wird zu den stationären Einrichtungen (Wohnangebote nach WTPG) weitgehend analog geregelt.

Link zur CoronaVO der Landesregierung Baden-Würtemberg: PDF herunterladen