Mitarbeitervertretung (MAV)
Die gewählten Kolleg*innen verstehen sich als Interessenvertretung der über 500 Mitarbeitenden unserer Einrichtungen. Der Dienst in der Kirche verpflichtet Dienstgeber und MAV in besonderer Weise, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung der Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. In ihrer Mitverantwortung für die Aufgabe der Einrichtung soll auch die MAV bei den Mitarbeitenden das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft eintreten.
Die MAV setzt sich konkret dafür ein, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Vereinbarungen und Anordnungen für jeden einzelnen Mitarbeitenden eingehalten werden.
Aufgaben der MAV
Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Die Schwerbehindertenvertretung (nach SGB IX, §95) ist kein Teil der MAV, sondern eine eigene Institution, welche aber eng mit dieser zusammenarbeitet. Die SBV tritt sowohl für die Belange für Einzelpersonen wie auch für die Gesamtheit aller schwerbehinderten Mitarbeitenden ein.
Aufgaben der SBV
Werkstatt- und Gesamtwerkstattrat
Der Werkstattrat ist die gewählte Vertretung der Menschen mit Behinderung in einer Werkstatt und besteht in der Regel aus drei Personen.
Für die Belange, die übergreifend für alle Werkstätten der Gemeindediakonie gelten, ist der Gesamtwerkstattrat (GWR) zuständig. Dieser besteht aus je einem Werkstattrat-Mitglied der einzelnen Werkstätten.
Aufgaben des Werkstattrats
Aufgaben des Gesamtwerkstattrats (GWR)
Der Werkstattrat und der Gesamtwerkstattrat arbeiten nach den Vorgaben der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung (DWMV).
Angehörigen- und Betreuerbeirat
Bereich Wohnen, Bereich Werkstätten und Förder- und Betreuungsbereich
In der Gemeindediakonie werden die Angehörigen und gesetzlichen Betreuenden der Bewohner*innen und Beschäftigten durch Angehörigen- und Betreuerbeiräte vertreten. Der Angehörigen- und Betreuerbeirat unterteilt sich in den Bereich Wohnen und in den Bereich Werkstätten mit den jeweils angeschlossenen Tagesförderzentren.
Die Beiräte arbeiten vertrauensvoll mit den Einrichtungsleitungen und Werkstattleitungen sowie den Geschäftsbereichsleitungen und dem Vorstand zusammen.
Das sind unsere Aufgaben:
Gesamt-Angehörigen- und Betreuerbeirat
Bereich Wohnen, Bereich Werkstätten und Förder- und Betreuungsbereich
Für den Bereich Wohnen sowie für den Bereich Werkstätten und Förder- und Betreuungsbereich gibt es jeweils einen übergreifenden Gesamt-Angehörigen- und Betreuerbeirat, welcher sich aus gewählten Vertreter*innen der Beiräte zusammensetzt.
Diese arbeiten einrichtungsübergreifend und agieren als Fürsprecher für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Das sind unsere Aufgaben: