GUT ZU WISSEN: Begleitung im Krankenhaus

Seit dem 01.11.2022 besteht die Möglichkeit, die Assistenz von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus durch die Krankenkasse oder die Eingliederungshilfe finanziert zu bekommen. Eine Assistenz bei einem Krankenhausaufenthalt kann aus medizinischen Gründen notwendig sein,

  • damit während der Krankenhausbehandlung eine bestmögliche Verständigung mit der Patientin oder dem Patienten gewährleistet ist.
  • damit die mit der Krankenhausbehandlung verbundenen Belastungssituationen besser gemeistert werden können, insbesondere bei fehlender Kooperations- und Mitwirkungsfähigkeit.
  • wenn die Begleitperson, während der Krankenhausbehandlung, in das therapeutische Konzept einbezogen  oder sie in die folgenden notwendigen Maßnahmen eingewiesen werden soll.

Der Bedarf muss durch das ärztliche Fachpersonal festgestellt werden; dieser wird auf der Einweisung entsprechend vermerkt. Die Assistenzleistung kann sowohl vom engsten persönlichen Umfeld als auch durch Mitarbeitende der stationären Wohneinrichtung oder Besonderen Wohnform erfolgen.

Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen:

  • der Mensch mit Behinderung bezieht Eingliederungshilfeleistungen,
  • der Umfang der Assistenz beträgt mit An- und Abreise mindestens 8 Stunden,
  • die Assistenz muss medizinisch notwendig sein.

In der Assistenz wird zwischen Privatpersonen und Personal einer betreuenden Einrichtung unterschieden. Für Privatpersonen gilt:

Bei der Begleitung durch Privatpersonen müssen alle Beteiligten gesetzlich krankenversichert sein. Dann kann die Begleitperson einen Anspruch auf Krankengeld für die Dauer der Krankenhausbegleitung beantragen. Die Begleitung im Krankhaus sollte im Gesamtplanverfahren, in Baden Württemberg ist dies das BEI-BW-Verfahren, benannt sein. Das aufnehmende Krankenhaus muss die Mitaufnahme der Assistenzperson bestätigen. Die Antragstellung zur Genehmigung muss bei der Krankenkasse erfolgen. Die Krankenkasse zahlt für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes Krankengeld.

Sie benötigen noch mehr Infos? Sie erreichen uns unter beratung@gemeindediakonie-mannheim.de oder 0621 – 86001719.