Update: Betreffend Einrichtungen der Tagesstruktur und Berufsbildungsbereichs

Der Vorstand der Gemeindediakonie-Mannheim informiert: 

Verordnung des Sozialministeriums zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und anderen Angeboten zur Eindämmung der Infektionen mit Sars-CoV-2 (Corona-Verordnung WfMB – CoronaVO WfMB) vom 18. März 2020 

Mit Wirkung zum 19.03.2020 ist in allen anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen sowie angegliederten Förderstätten die Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderung untersagt. Menschen mit Behinderung, die in diesen Einrichtungen beschäftigt und betreut werden, dürfen die betreffenden Einrichtungen für die oben genannten Zwecke der Beschäftigung und Betreuung nicht betreten.

 Davon gibt es Ausnahmen:

  1. Wenn kein Angehöriger oder rechtlicher Betreuer zur Verfügung steht, der die Betreuung und Versorgung des Menschen mit Behinderung übernehmen kann.
  2. Aus sonstigen wichtigen Gründen keine geordnete Betreuung und Versorgung des Menschen mit Behinderung tagsüber zuhause sichergestellt werden kann.
  3. Menschen mit Behinderung, die in einem Wohnheim oder in einer Wohngruppe wohnen und durch den jeweiligen Träger keine ganztägige geordnete Betreuung und Versorgung sichergestellt werden kann.

Auf keinen Fall in die Werkstatt oder den Förderbereich dürfen Menschen, die

  1. in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, und
  2. Personen, die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, und
  3. Personen mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur.

Diese Verordnung tritt am 19.03.2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.

Aktuell werden die Bedarfsabfragen für die genannten Ausnahmen ermittelt. Für diese wird es Angebote zur Versorgung in den Werkstätten und in den Förderbereichen geben.
Für diese Situation sind auch flexible Modelle des Personaleinsatzes erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu die gemeinsame Verlautbarung von Vorstand und Mitarbeitervertretung.

Die Maßnahmen des Berufsbildungsbereichs und des Eingangsverfahrens sind von der Agentur für Arbeit bereits ausgesetzt.

Über unsere Homepage informieren wir Sie weiter über den aktuellen Stand.

Bleiben Sie gesund.

Gernot Scholl
Vorstand