GUT ZU WISSEN: Freizeit- und Finanzierungsmöglichkeiten

Zu Urlaubszeiten sind die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung und wie man diese abrechnen kann besonders wichtig. Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Infos zusammen:

Freizeitmöglichkeiten                                                                                                                                                                                                                                                            Für Freizeiten, Ferienwochen und anderen Angebote gibt es verschiedene Anbieter im Raum Mannheim: Neen der Gemeindediakonie gibt es u.a. noch die Lebenshilfe, Duha e.V. oder denSpastikerverein Mannheim. Die Angebote reichen von einzelnen Tages- und Nachtausflügen, über Ferienbetreuungen bis hin zu Freizeitreisen mit Übernachtung. Schauen Sie einfach mal ins Jahresprogramm der Offenen Hilfen, dort finden Sie alle relevaten Infos:

Möglichkeiten der Finanzierung von Freizeiten
Die Kosten einer Freizeit spalten sich auf in Sach- sowie Pflege- und Betreuungskosten. Die Sachkosten muss i.d.R. die Person selbst bezahlen. Die Pflege- und Betreuungskosten können über die Pflegeversicherung oder auch in Einzelfällen über die Eingliederungshilfe finanziert werden.

Bei der Pflegeversicherung kann man die Pflege- und Betreuungskosten zum Beispiel bezahlen mit:

  • Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag beträgt 125€ im Monat, das gilt für alle Pflegegrade. Der Entlastungsbetrag wird nicht als Geldleistung ausgezahlt, sondern verbleibt bei der Pflegekasse und wird direkt mit den Anbietern abgerechnet. Der Betrag muss nicht jeden Monat aufgebraucht werden, sondern kann angespart und dann gesammelt genutzt werden. Jedoch verfallen die gesparten Beträge immer zum 30. Juni des nächsten Jahres. Also die gesparten Entlastungsbeträge von 2024 müssen bis zum 30.06.2025 aufgebraucht sein damit sie nicht verfallen.
  • Verhinderungspflege: Ab dem Pflegegrad 2 stehen 1.612,00€ pro Jahr zur Verfügung, auch dieser Geldbetrag kann für die Pflege- und Betreuungskosten genutzt werden. Die Verhinderungspflege kann allerdings nicht über ein Kalenderjahr hinaus angespart werden.
  • Kurzzeitpflege: Ab dem Pflegegrad 2 stehen 1.774 € pro Jahr zur Verfügung, auch dieser Geldbetrag kann für die Pflege- und Betreuungskosten genutzt werden. Die Kurzzeitpflege kann ebenfalls nicht über ein Kalenderjahr hinaus angespart werden.

Es gibt außerdem die Möglichkeit, die Geldbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu kombinieren. In unserem Infoblatt GUT ZU WISSENPflegeversicherung finden Sie eine ausführliche Übersicht zu den Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten

Eingliederungshilfe: Die Leistungen der Pflegeversicherung haben i.d.R. Vorrang. Wenn sie allerdings nicht eingesetzt werden können, weil sie zum Beispiel schon anderweitig genutzt oder geplant werden müssen, kann man die Pflege- und Betreuungskosten ggf. auch über die Leistungen der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe beantragen. Allerdings ist das bisher immer eine Einzelfallentscheidung und muss gut begründet werden.


Sie benötigen noch mehr Infos oder Unterstützung? Sie erreichen uns unter beratung@gemeindediakonie-mannheim.de oder 0621 – 8600 1719.                                              Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause und beraten Sie vor Ort.